FAQ´s - Ihre Fragen zu modernen Messsystemen
FAQ - Häufig gestellte Fragen zu modernen Messeinrichtungen - Wir helfen Ihnen und geben Antworten!
Die bestehenden Regeln für das Messwesen im Strombereich ändern sich durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende grundlegend. Wichtigster Bestandteil dieses Artikelgesetzes ist das neue Messstellenbetriebsgesetz, welches die Vorgaben zur Messung, zum Messstellenbetrieb, zu technischen Anforderungen, zur Finanzierung und Datenkommunikation neu regelt.
Die von der Bundesregierung im Jahr 2011 eingeleitete Energiewende findet in den Verteilnetzen statt. Dort werden 97% der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen angeschlossen. Die stetig steigende, stark schwankende und vorrangig einspeisende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (zumeist PV- und Windkraftanlagen) erfordert es, Stromerzeugung, Stromnetze und Stromverbrauch unter Einhaltung der bisherigen Pflichten zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität, effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen und gleichwohl mit dem sich ändernden Verbrauchsverhalten auszubalancieren. So sollen die Netze stabil gesteuert und der erneuerbare Strom dorthin transportiert werden, wo er verbraucht wird. Anderenfalls müssten erneuerbare Energieanlagen abgeschaltet werden. Um dies zu gewährleisten wird eine sichere, standardisierte und zertifizierte moderne Mess- und Steuerungstechnik benötigt. Dies wird technisch differenziert mit Intelligenten Messsystemen (iMS) bzw. Modernen Messeinrichtungen (mME) erreicht, die zuverlässige Einspeise-, Verbrauchswerte und Netzzustandsinformationen an die Berechtigten liefern.
Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung der neuen Geräte eine technische Infrastruktur für die Energiewende schaffen. Intelligente Messsysteme sollen für Letztverbraucher, Netzbetreiber und Erzeuger die notwendigen Verbrauchs- und Einspeiseinformationen bereitstellen. Mit ihrer Hilfe sollen Netzzustandsdaten übermittelt werden. Außerdem sollen sie sichere und zuverlässige Steuerungsmaßnahmen unterstützen sowie als eine Art Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz dienen. Zum anderen ermöglichen intelligente Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife.
Moderne Messeinrichtungen sollen die bestehenden, oft noch mechanischen, Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten ersetzen. Das zusätzliche Smart-MeterGateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben. Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen.
Herkömmlichen Ferrariszähler sind mechanische Stromzähler, die den Stromverbrauch messen und nicht fernauslesbar sind. Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch messen und historische tages- wochen- monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte für die letzten 24 Monate zur Verfügung stellen. Moderne Messeinrichtungen können über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein SmartMeter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene mME zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und den besonderen technischen Richtlinien des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügt.
Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, die ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen, wie insbesondere Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG, zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität unter Beachtung der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfügt.
Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben. Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und dadurch effizienter mit Energie umgehen. Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zu Gute kommen.
Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den „Privacy-by-Design“-Ansatz der neuen Technik gewährleistet sein. „Privacy by Design“ bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt und ist mit einem Briefverteilzentrum vergleichbar, bei dem Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.
Moderne Messeinrichtungen geben lediglich eine Information über den Stromverbrauch und sind ohne Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway nicht fernauslesbar. Falls diese Information trotz der hohen Datenschutzstandards oder absichtlich/versehentlich durch eine Zustimmung des Kunden missbräuchlich genutzt wird, kann z.B. ein Verbrauchsprofil erstellt werden. Kritischer sind die Fälle, bei denen an das Smart-MeterGateway eines intelligenten Messsystems eine Steuerbox angeschlossen ist. Über die Steuerbox können Einspeiser und Verbraucher an- und abgeschaltet werden. Aus diesem Grund sollten auch für die Steuerbox hohe Sicherheitsstandards gelten, die das BSI aber noch erarbeitet.
Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.
Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromversorger abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in Ihrem Haus beziehungsweise in Ihrer Wohnung. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate können beim Auszug durch Sie gelöscht werden.
Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.
Nein, die moderne Messeinrichtung wird wie die bisherigen Zähler einmal jährlich abgelesen. Die Ablesung erfolgt durch einen von uns beauftragten Ableser oder nach unserer Aufforderung durch Sie selbst. Die Zählerstände werden ihrem Netzbetreiber und ihrem Stromlieferanten zur Abrechnung übergeben. Alle anderen gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben bei Ihnen.
Sollten Sie anstelle einer modernen Messeinrichtungen ein intelligentes Messsystem bevorzugen, wenden Sie sich bitte an uns. Teilen Sie uns dies bitte nach Erhalt des Informationsanschreibens mit. Im Informationsschreiben weisen wir Sie auf den Einbau der neuen Messtechnik hin. Bitte beachten Sie:
- intelligente Messsysteme sind voraussichtlich erst ab 2018 verfügbar,
- für intelligente Messsysteme gelten die entsprechenden Entgelte je Jahresstromverbrauch,
- der Einbau kann nachträglich nicht wieder abgeändert werden.
Nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung senden wir Ihnen die PIN auf Anfrage per Post zu. Eine mündliche Weitergabe bzw. Versand per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Servicenummer
03443 2873-427
Gleiches gilt, wenn Sie Ihre PIN vergessen haben.
Halten Sie bitte die Zählpunktbezeichnung, welche Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen können, bereit.
Nein. Nach der erstmaligen PIN-Eingabe können Sie sich Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate jederzeit durch kurzer Anleuchten (< 4 Sekunden) des Lichtsensors der modernen Messeinrichtung mit einer Taschenlampe ohne erneute PIN-Eingabe anzeigen lassen. Eine erneute PIN-Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie selbst die Anzeige der zweiten Displayzeile abgeschaltet haben.