Nachweis für Wiederkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität
Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ab 1. September 2013 auf inländische Strom- und Gaslieferungen ausgeweitet worden (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG). Hier finden Sie unseren Nachweis vom Finanzamt Naumburg, dass die Technische Werke Naumburg GmbH Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität im Sinne von §3 Abs. 1 UStG ist.