Anmeldepflichtige AnlagenÜbersicht der anmelde- und zustimmungspflichtigen Anlagen
Nachfolgende Informationen sind ein Auszug aus dem "BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz - TAB2023". Die TAB2023 werden im Netz der Technische Werke Naumburg GmbH (TWN) angewandt.
Damit der Netzbetreiber das Verteilungsnetz und den Netzanschluss (Hausanschluss) leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Anschlussnehmer zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließende Kundenanlage und Verbrauchsgeräte.
Folgende Vorgänge, sowie der Anschluss und die Errichtung folgender Anlagen und Geräte bedürfen einer Anmeldung durch den Anschlussnehmer/Anschlussnutzer bzw. der Zustimmung durch den Netzbetreiber:
Bezeichnung | anmeldepflichtig | zustimmungspflichtig |
neue Kundenanlagen / Anschlussnutzeranlagen | x | x |
Trennung / Zusammenlegung von Anschlussnutzeranlagen | x | x |
Änderung von Netzanschlüssen (z.B. Umverlegung) | x | x |
Erweiterung der Kundenanlage, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichtzeitig benötigte Leistung überschritten wird | x | x |
vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe; siehe Abschnitt 13.2 der TAB2023 | x | x |
Erzeugungsanlagen | x | x |
steckerfertige Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105 | x | - |
Ladeeinrichtungen für Elektrostraßenfahrzeuge mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12kVA | x | - |
Ladeeinrichtungen für Elektrostraßenfahrzeuge, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet | x | x |
Einzelgeräte, auch ortsveränderliche Geräte, mit einer Nennleistung von mehr als 12 kVA | x | x |
Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Einzelgeräte | x | x |
schaltbare Verbrauchseinrichtungen nach Abschnitt 10.2 der TAB2023 | x | x |
Energiemanagement mit Stromsensoren im Hauptstromversorgungssystem für Anwendungsfälle nach Definition Abschnitt 3 Nr.36 der TAB2023 | x | - |
Speicher mit Einspeisung ins öffentliche Netz | x | x |
Speicher ohne Einspeisung ins öffentliche Netz mit Bemessungsleistungen bis einschließlich 12 kVA | x | - |
Speicher, wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet | x | x |
Notstromaggregate nach Abschnitt 14.6 der TAB2023 | x | x |
elektrische Verbrauchsgeräte, die die in Kapitel 5.4 der VDE-AR-N 4100 aufgeführten Grenzwerte für Netzrückwirkungen überschreiten oder das dort beschriebene Verhältnis von Mindestkurzschlussleistung zu Anschlussleistung unterschreiten | x | x |
Anschlussschränke im Freien | x | x |